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Tipps zur Wohnungssuche und zum Umzug mit Haustier

Wenn du Haustierbesitzer bist und ein Umzug mit Haustier ansteht, dann stellt sich schon bei der Wohnungssuche eine wichtige Frage: Sind Haustiere in der Wohnung erlaubt?

Nicht selten haben es Haustierbesitzer schwer eine Wohnung zu finden, in der ihre Lieblinge willkommen sind. Die Haustierhaltung ist im deutschen Mietrecht nicht eindeutig geregelt, hier wird meist individuell entschieden: Wenn zum Beispiel ein Hund mit dir in deine neue Wohnung zieht, dann muss das vorher mit dem Vermieter geregelt werden. Hingegen muss der Hamster nicht mal erwähnt werden. Es gibt nämlich Haustiere, für die keine Erlaubnis einzuholen ist. Das sind die Kleintiere, dazu zählen z.B. Fische, Hamster, Kaninchen oder Meerschweinchen.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Die Ratte ist ein sehr umstrittenes Haustier, wenn die Diskussion vor Gericht endet, dann kommt es bei der Entscheidung ganz auf den Richter an. Wenn Tiere stinken oder die Wohnung recht stark verschmutzen, dann ist dies auch ein Grund sie zu verbieten – Kleintiere eingeschlossen. Auch bei sehr aktiven Vögeln kann es zu Problemen kommen. Plappert der Papagei lautstark um die Mittagszeit und stört somit das Mittagsschläfchen des Nachbarn, dann kann der Vermieter den farbenfrohen und gesprächigen Vogel verbieten.

Für Kleintiere ist die Zustimmung des Vermieters nicht nötig. / photocredit: pexels.com

Die Haustiere, die am häufigsten vorkommen sind Hunde und Katzen. Sie gelten nicht als Kleintiere. Wer einen dieser Vierbeiner hat, muss den Mietvertrag und die Hausordnung beachten. Immer erlaubt sind Tiere, auf die ihre Besitzer unbedingt angewiesen sind, zum Beispiel Blindenhunde. Auch Kinder dürfen ihre Vierbeiner meist behalten, wenn sie die Tiere zur psychischen Stabilität brauchen.

Hunde- und Katzenhaltung in Mietwohnung: Immer mit dem Vermieter absprechen! / photocredit: pexels.com

Spannend wird es nun nochmal bei exotischen Tieren, wie z.B. Vogelspinnen, Leguanen oder Riesenspinnen. Wer gefährliche Tiere in der Wohnung halten möchte, muss dies ebenfalls mit dem Vermieter absprechen. Darüber hinaus ist eine Halteerlaubnis nach Vorschrift des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes nötig, wenn man eine Vorliebe für diese Tierarten hat. Einzig Schlangen, die ungefährlich und ungiftig sind, dürfen ohne Absprachen mit dem Vermieter mit in die Wohnung einziehen.

Gefährliche und exotische Haustiere: Immer mit dem Vermieter absprechen! / photocredit: pexels.com

Wenn du ein Haustier hast und eine neue Wohnung suchst, dann gibt es auf unserer ImmobilienScout24 Website den Haustierfilter. Das bedeutet konkret: So wie du zum Beispiel Balkon, Einbauküche oder Keller als Suchkriterium angeben kannst, lässt sich auch einstellen, ob Haustiere erlaubt, nicht erlaubt oder nach Vereinbarung erlaubt sind.

Der Haustierfilter bei der Wohnungssuche auf ImmobilienScout24

 

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Wenn der Vermieter ganz klar “ja” angegeben hat, dann bist du ziemlich auf der sicheren Seite. Wenn der Vermieter “nach Vereinbarung” angegeben hat, dann steht eventuell noch etwas Überzeugungsarbeit an.

Versuche dich in den Vermieter hineinzuversetzen, was könnte gegen ein klares JA sprechen? Warum hat er sich für “nach Vereinbarung” entschieden? Vielleicht möchte er zum Beispiel nur kleine Hunde. Bei Katzen besteht häufig die Angst, dass sie ihr Geschäft auch mal auf dem Teppich oder dem Parkett verrichten, anstatt auf dem Katzenklo. Oder der Vermieter ist besorgt, dass Türen und Boden verkratzt werden. Allergien, Lärmbeschwerden, unangenehmer Geruch und Dreck … es gibt so vieles, worum sich der Mieter Sorgen machen könnte.

Du kannst deinem Vermieter die Ängste nehmen, indem du eine Haftpflichtversicherung für Hund oder Katze abschließt. So ist klar, wer die Kosten übernimmt, sollte es Kratzschäden an Türen oder am Boden geben.

Wenn du einen Hund hast, dann bringe ihn doch einfach mit zur Besichtigung und überzeuge den Vermieter so, dass er ein lieber Kerl oder dass sie eine süße Hundelady ist.

Du kannst auch deinen bisherigen Vermieter bitten, dir ein kurzes Schreiben für dich zu verfassen, das bestätigt, dass dein Haustier keine Probleme bereitet hat. Das kannst du dann deinen Besichtigungsunterlagen beifügen, zum Beispiel in unserem Premium Profil – deine virtuelle Bewerbungsmappe auf ImmobilienScout24.

Umzug mit HaustierUmzug mit Haustier / photocredit: pexels.com

Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, dann steht als nächste Herausforderung der Umzug mit Haustier an. Ein Umzug ist häufig mit Stress verbunden – nicht nur für die Menschen, auch für die Tiere. Sie spüren nämlich die Aufregung vor und während der Umzugstage. Kleintieren macht ein Umzug in der Regel weniger Probleme als z.B. Katzen und Hunden.

Achtet bei eurem Umzug mit Kleintieren wie Vögeln oder Meerschweinchen darauf, dass der Käfig im Auto mit einer Decke abgedeckt ist, damit das Tier keine Zugluft abbekommt. Im besten Fall wird der Käfig festgehalten oder sehr stabil platziert, so dass es auf der Fahrt nicht allzu ruckelig für das Tier wird. Im neuen Zuhause angekommen gibt es meist keine große Eingewöhnungsphase, da die Tiere sich in ihrem gewohnten Käfig befinden und das gibt ihnen ausreichend Sicherheitsgefühl.

Ganz anderes bei Hunden oder Katzen, da es für diese Vierbeiner auch immer um eine Veränderung ihres Reviers geht. Für Hunde ist es wichtig, dass die Bezugsperson auch am neuen Ort in der Nähe ist. Die neue Umgebung zu erkunden macht ihnen jedoch Spaß und sie leben sich recht schnell ein. Ist die feste Bezugsperson vor Ort, leben sich Hunde meist schnell im neuen Revier ein.

Ist die feste Bezugsperson vor Ort, leben sich Hunde meist schnell im neuen Revier ein. / photocredit: pexels.com

Wesentlich sensibler sind Katzen, wenn es um einen Ortswechsel geht. Anders als die meisten Hunde, sollte die Katze auf der Fahrt in einer Katzenbox transportiert werden. Damit die Katze in der recht engen Box keine Angst bekommt, gewöhne sie am besten vorher schon ein wenig daran. Katzen brauchen etwas länger als Hunde, um sich im neuen Zuhause einzugewöhnen und das neue Revier zu akzeptieren. Deshalb ist es empfehlenswert, die Katze in den ersten vier Wochen nicht aus der Wohnung ins Freie zu lassen. Die Wartezeit verringert die Gefahr, dass sie wegläuft und nicht zurückkommt.

Katzen brauchen ca. vier Wochen bis sie sich an die neue Wohnung gewöhnt haben. / photocredit: pexels.com

Am Umzugstag selbst sind die Katzen oder Hunde idealerweise gar nicht erst dabei. Wir haben eine Checkliste zusammengestellt, was du bei deinem Umzug mit Haustier (Katze oder Hund) beachten solltest.

Umzugscheckliste – Umziehen mit HaustierBetreuung für den Umzugstag organisieren. Im besten Fall eine Person, die dem Tier schon vertraut ist.Ggf. Transportbehälter für das Tier besorgen.Steht eine weite Umzugsfahrt an? Spreche mit deinem Tierarzt, auf was zu achten ist.Bei Wohnortwechsel mit Hund: Melde deinen Hund bei der Gemeinde ab.Halte Tierfutter für den Umzugstag bereit.Fülle ein paar Flaschen mit gewohntem Wasser ab, denn ein plötzlicher Wasserwechsel kann Magenbeschwerden verursachen.Notiere dir die Telefonnummer eines Tierarztes am neuen Wohnort und halte auch die Nummer des alten Tierarztes bereit.Stelle direkt den gewohnten Schlafplatz auf (Körbchen, Katzenbaum ect.).Melde deinen Hund bei der Gemeinde an.

Hast du aus eigener Erfahrung noch weitere Tipps für den Umzug mit Haustier? Dann schreib es gerne in die Kommentare.

Hier gibt es weiteren Lesestoff rund um das Thema Wohnen und Umzug mit Haustier:

Die Hundesteuer in Deutschland und Europa.

Welche Haustiere sind erlaubt?

Haustiere in der Wohnung – Rechte und Pflichten

Stressfrei umziehen mit Hund, Katze & Co

 

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2018-01-04
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